Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen
GEWÄHRLEISTUNG UND HAFTUNG
1. Wegen der besonderen Eigenschaften der Produkte und der Gefahr von Beschädigungen ist der Käufer verpflichtet, die Waren auf Menge, Beschaffenheit und zugesicherte Eigenschaften unverzüglich, jedenfalls vor Verwendung der Produkte, zu untersuchen und zu prüfen. Alle erkennbaren Mängel, Fehlmengen oder Falschlieferungen sind spätestens binnen 5 Arbeitstagen nach Lieferung, in jedem Fall vor einer weiteren Verwendung schriftlich mitzuteilen.
Weitergehende Obliegenheiten nach §§ 377, 378 HGB oder nach dem UN-Kaufrecht bleiben unberührt. Herstellungsbedingte Abweichungen im Rahmen der branchenüblichen Toleranzen begründen keinen Mangel. Eine Verletzung der Prüf- und Rügeobliegenheit führt zum unweigerlichen Verlust sämtlicher Gewährleistungs- und Haftungsansprüche des Käufers.
2. Der Käufer ist verpflichtet, der Modelshop1100 Gmbh die Möglichkeit zu geben, den gerügten Mangel an Ort und Stelle festzustellen bzw. auf Verlangen der Modelshop 1100 Gmbh den beanstandeten Gegenstand oder ein Muster zur Verfügung zu stellen. Bei Transport- oder Bruchschäden ist die Ware
in dem Zustand zu belassen, in dem sie sich bei Schadensfeststellung befindet. Bei Nichteinhaltung dieser Verpflichtungen entfällt eine Gewährleistung.
3. Die Modelshop 1100 Gmbh übernimmt keine Gewähr für Schäden, die auf eine ungeeignete, nicht bestimmungsgemäße oder unsachgemäße Verwendung, fehlerhafte nicht von der Modelshop 1100 Gmbh vorgenommene Montage, Inbetriebsetzung, Veränderung oder Reparatur, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung oder natürliche Abnützung zurückzuführen sind.
4. Die Bestellung und Verwendung der Produkte liegt im ausschließlichen Einflussbereich des Käufers.
Die Auswahl der gelieferten Waren erfolgt ausschließlich aufgrund des dezidierten Käuferwunsches.
Die Prüfung und allenfalls Einholung von notwendigen behördlichen Genehmigungen ist alleinige Sache des Käufers.
5. Bei berechtigten Beanstandungen erfolgt nach Wahl der Modelshop 1100 Gmbh Nachbesserung der fehlerhaften Ware oder Ersatzlieferung.
6. Besondere Eigenschaften gelten nur als zugesichert, wenn die Zusicherung schriftlich erfolgt ist.
7. Die Modelshop 1100 Gmbh haftet aus dem Titel des Schadenersatzes oder nach anderen Normen, z.B. dem PHG, nur für unmittelbare und direkte Schäden aus einem vom Käufer nachzuweisenden Verschulden, wobei diese Haftung auf den Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit eingeschränkt ist.
Eine Haftung für Folgeschäden bzw. indirekte oder mittelbare Schäden ist grundsätzlich ausgeschlossen. In allen Fällen wird die Haftung auf den bei Vertragsabschluss vorhersehbaren Schaden begrenzt. Im Falle einer fahrlässigen Verletzung einer Vertragspflicht ist die Haftung der Modelshop 1100 Gmbh auf die Deckungssumme welche die Haftpflichtversicherung bereit ist zu bezahlen, beschränkt.
LAGERUNG UND ENTSORGUNG VON PRODUKTIONSBEHELFEN
Die zur Erstellung von Prototypenteilen notwendigen Produktionsbehelfe (Urmodelle, Formen, Werkzeuge und andere Hilfsmittel) sind lediglich ein arbeitstechnischer Zwischenschritt zur Fertigung des Endproduktes. Dementsprechend besteht kein Anspruch des Auftraggebers auf Herausgabe der Produktionsbehelfe. Lediglich die erzeugten Prototypenteile wechseln den Besitzer.
Die Modelshop 1100 GmbH bewahrt die Produktionsbehelfe max. 4 Monate auf, sollte während dieser Zeit vom Auftraggeber kein Einspruch eingelegt bzw. eine Nachbestellung erfolgen, werden die Produktionsbehelfe nach schriftlicher Verständigung kostenlos fach- und umweltgerecht entsorgt.
Falls eine längere Archivierungsfrist verlangt wird, bitten wir um rechtzeitige schriftliche Benachrichtigung, spätestens jedoch 3 Monate nach Bestelldatum. Nach dieser Frist erlauben wir uns, nach Rücksprache, Lagerkosten in Rechnung zu stellen.
Nicht gelagert werden sämtliche Bruchstücke von Urmodellen, und Silikonformen, die aus Sicht der Modelshop 1100 GmbH nicht mehr verwendet werden können.
LIEFERBEDINGUNGEN
In den meisten Fällen beinhalten die Lieferbedingungen die übliche von einem Kurierunternehmen benötigte Lieferzeit. Der Käufer erklärt sich einverstanden, dass die Modelshop 1100 GmbH nicht für verspätete Lieferung, falls durch das Kurierunternehmen verursacht, verantwortlich gemacht werden kann.
ZAHLUNGSBEDINGUNGEN
Außer besondere in die Offerte vereinbarte Zahlungstermine, ist die Zahlung 30 Tage nach Rechnungsdatum fällig. Trotzdem behält die Modelshop 1100 GmbH sich das Recht vor, Produkte nur per Nachnahme zu verschicken. Jeglicher Widerspruch muss innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsdatum eingereicht werden. Zahlungsverzug verursacht rechtmäßig und ohne Benachrichtigung Verzugszinsen in Höhe von 1,5 % für jeden verstrichenen und/oder angefangenen Monat. Zusätzlich werden rechtmäßig und ohne Benachrichtigung überfällige Summen um 15 %, jedoch um einen Mindestbetrag von 50 Euro als Vertragsstrafe zur Entschädigung erhöht.
GERICHTSSTAND
Alle Verkäufe unterliegen österreichischem Recht. Bei Rechtstreitigkeiten ist Wien einziger Gerichtsstand.
ALLGEMEINES
Der Käufer erkennt durch seinen Auftrag die obigen Bedingungen ausdrücklich an. Er erklärt sich einverstanden, sich auf keinerlei in an die Modelshop 1100 GmbH gesendeten Dokumenten stehenden Verkaufs- und Lieferbedingungen zu berufen.